Mietbedingungen

Die Webseite rent.studioleipzig.de richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) innerhalb der Anmietung auf studioleipzig.de. Eine externe Anmietung für Neukunden (ab 190,- € netto Mindestumsatz) ist nur eingeschränkt (und mit Registrierung im Vorfeld) oder an häufige Mieter, Partnerfirmen und Kollegen möglich. Eine Betriebserlaubnis ist vorzuweisen.

A. Für langjährige Partnerfirmen und Kollegen gilt ein möglicher Rabatt von 5 bis 15%. Ein rabattierter Mietpreis auf weitere Dienstleistungen ist hiervon ausgeschlossen.

B. Ein normaler Post-Versand der Miettechnik ist nicht möglich. Spedition und Kurierfahrten sind in Ausnahmefällen zu erfragen.

C. Wir bieten keine „kostenlose“ Vermietung der Mietsache zur Vorbereitung, Rigging oder am Wochenende an. Jeder Tag zählt, somit ist auch die Rückgabe täglich möglich. Wer testen möchte, kann dies in unseren Räumlichkeiten gern tun. Erst ab einem ernstzunehmenden Mietpreisumsatz können wir gern über Bonustage sprechen.

1. Alle Preise auf unserer Seite, sofern nicht anders ausgewiesen, sind Tagespreise und verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Mögliche Rabatte, Skonto und sonstige Vereinbarungen werden in einem schriftlichen Angebot ausgewiesen. Mündliche Absprachen gelten nicht.

2. Für Schäden, unsachgemäßer Gebrauch oder Verlust durch den Mieter, seiner Mitarbeiter oder dessen Gäste, haftet ausschließlich und allein der Mieter. Ein außergewöhnlicher Einsatz der Mietsache ist dem Vermieter im Vorfeld anzuzeigen.

2.1 Unsere Mietsachen sind mit Stoßindikatoren ausgestattet. Ein unsachgemäßer Gebrauch wie Stoßen oder Fallen der Mietsache führt zu einer Aktivierung der Stoßindikatoren. Für in folge entstanden Defekte, Reparatur oder Ersatz der Mietsache haftet ausschließlich und allein der Mieter

3. Bei technischem Ausfall der Mietsache haftet der Vermieter in Höhe des Mietpreises.

4. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.

5. Der Vermieter bietet keine Versicherung der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Mietsachen zu achten und sie vor unerlaubter Entwendung Dritter zu schützen. Bei einem Verlust haftet der Mieter über die Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

5.1 Der Mieter ist verpflichtet einen berufliche Versicherung für Beschädigung, Diebstahl oder Totalschaden auf Verlangen des Vermieters vorzuweisen.

5.2 Der Vermieter kann im Schadensfall auf einer Ersatzbeschaffung bestehen, welche einem dritten, unbeteiligten Mieter die Mietsache solange zur Verfügung stellt, bis der verursachende Mieter den Schaden reguliert hat.

6. Übergabe und Rückgabe der Mietsache erfolgt täglich zu normalen Geschäftszeiten. Spezielle Termine bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Absprachen, auch über Dritte, sind nicht gültig.

6.1 Der Mietzeitraum der Mietsache beginnt mit Übergabe an den Mieter und endet bei dessen Rückgabe. Wird die Mietsache ohne Grund mehrere Stunden nach einem vereinbarten Termin abgeholt oder zurückgebracht, können weitere Kosten entstehen.

7. Die Mietsache wird dem Mieter in geprüftem und einwandfreiem Zustand übergeben. Dennoch ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache auf Funktion und Vollständigkeit (laut Angebot) zu prüfen. Mögliche Defekte oder technische Mängel sind sofort anzuzeigen. Sollte keine Überprüfung seitens des Mieters stattfinden, haftet der Mieter für mögliche Defekte oder technische Mängel.

7.1 Der Vermieter wird nach der Rückgabe durch den Mieter einen Funktionstest der Mietsache durchführen. Der Mieter kann diesem beiwohnen. Sollte der Mieter hierauf verzichten, können mögliche Defekte oder Schäden an der Mietsache auch noch 24h nach der Rückgabe zu Lasten des Mieters geltend gemacht werden.

7.2 Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, die bestellte Mietsache laut Angebot zur Verfügung zu stellen. Ist der Vermieter dazu nicht in der Lage, verpflichtet er sich zur Ersatzbeschaffung der Mietsache in gleichwertigem Zustand und technischen Eigenschaften.

8. Die Mietsache ist mit Angebotserstellung 14 Tage reserviert. Das Angebot muss bis 7 Tage vor Mietbeginn unterschrieben vorliegen. Eine feste Zusage gilt nur mit Unterschrift des Angebots. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor Expresszuschläge zu berechnen.

9. Bei Stornierungen nach geleisteter Unterschrift mit Absage ab 5 Tage vor Mietbeginn werden 10% des Mietpreises fällig*. Bei Absage ab 3 Tage vor Mietbeginn werden 20% des Mietpreises fällig*. Bei Absage am Miettag werden 100% des Mietpreises fällig*².

* Entfällt bei begründeter Verschiebung mit bestätigtem Ausweichtermin.

*² Sonderfallregelung / wird von Fall zu Fall entschieden

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Gez. d. Vorsitzenden der Lagerverwaltung